Tickets
Ermäßigtes Kongressticket 2025 (BVDVA-Kongress)
Ermäßigtes Kongressticket 2025 –
Teilnahmegebühr für den BVDVA-Kongress 2025 (Apotheker/innen mit eigener Apotheke / Mitarbeiter einer KK) im Leistungszeitraum 26. und 27. Juni 2025.
Dieses Ticket gilt ausschließlich für alle Apotheker oder Mitarbeiter einer Krankenkasse, welche nicht für ein kostenfreies Ticket berechtigt sind. Kostenfreie Kongresstickets erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Wichtiger Hinweis zur Ticketbuchung:
Die Ticketbuchung ist gekoppelt an die Erstellung eines individuellen Benutzerprofils. Aus diesem Grund muss die Ticketbuchung von jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden und der Erwerb ist auf die Anzahl eines Tickets beschränkt.
Stornierung der Anmeldung
Stornierungen sind beim BVDVA schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen. Bei Stornierung der Anmeldung fällt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an. Es bleibt der/dem Teilnehmer/in unbenommen, nachzuweisen, dass dem BVDVA durch die Stornierung kein oder ein geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
Bei Stornierung bis vier Monate vor dem Kongresstermin bekommt der/die Teilnehmer/in die volle Teilnahmegebühr (Kongressticket) zurück erstattet, jedoch abzüglich der vorgenannten Bearbeitungsgebühr. Bei Stornierung der Teilnahme vier Monate bis vier Wochen vor dem Kongresstermin bekommt der/die Teilnehmer/in 50 % der Teilnahmegebühr (Kongressticket) zurück erstattet. Ab vier Wochen vor dem Kongresstermin ist keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr (Kongressticket) mehr möglich. Es bleibt der/dem Teilnehmer/in unbenommen, nachzuweisen, dass dem BVDVA durch die Stornierung kein oder ein geringerer Aufwand bzw. Schaden als der vorgenannte Schaden entstanden ist.